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Aufnahmeanträge

Hier den Aufnahmeantrag für den SC Weßling oder den Aufnahmeantrag für die Tennisabteilung als pdf herunterladen und ausgefüllt an die Geschäftsstelle des SC Weßling senden:

 

entweder per Fax 08153 916746
oder per Post

Sportclub Weßling e.V.
Meilinger Weg 24
82234 Weßling

oder Sie kommen einfach persönlich zu unseren Bürozeiten vorbei.

Mitgliedsbeiträge

Kinder (bis 13 Jahre) € 36,- jährlich
Jugendliche (14 bis 17 Jahre) € 48,- jährlich
Erwachsene (18 bis 64 Jahre) € 60,- jährlich
Senioren (ab 65 Jahre) € 42,- jährlich
Familienbeitrag 3. Kind und weitere beitragsfrei
Voraussetzung: mindestens 1 Elternteil und 2 Jugendliche unter 18 Jahre sind bereits Mitglied

Hinweise:

  • Einmalige Aufnahmegebühr: € 20,-
  • Keine Ermäßigung für Schüler, Studenten und Wehr- oder Zivildienstleistende
  • Die Tennisabteilung erhebt einen Zusatzbeitrag

Abteilungsbeiträge der Tennisabteilung

Die Tennisabteilung erhebt einen eigenen Spartenbeitrag. Grundlage ist die Abteilungsordnung der Tennisabteilung.

Die Mitgliedschaft im SCW ist obligatorisch.

Jahresbeiträge:

 

Kinder (bis 13 Jahre) € 25,- jährlich
Jugendliche (14 bis 17 Jahre) € 35,- jährlich
Erwachsene (ab 18 Jahre) € 90,- jährlich
Auszubildende (ab 18 Jahre gegen Nachweis) € 50,- jährlich
passive Mitglieder € 25,- jährlich


Die Kündigung der Mitgliedschaft
muss bis 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen,
andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein Jahr.

Aufnahmegebühren:

 

Kinder/Jugendliche   keine Aufnahmegebühr
Erwachsene   € 50,- einmalig
Partner von Mitgliedern   € 25,- einmalig

 

Sonderbeiträge der Tennisabteilung

Jedes aktiv spielende Mitglied (alle Personen die einen Ausweis der Tennisabteilung besitzen) ab
Jahrgang 1997 ist verpflichtet, 6 Arbeitsstunden im Kalenderjahr zu leisten. 3 Stunden im Frühjahr
und 3 Stunden im Herbst. Mitglieder älter als Jahrgang 1945 sind befreit sofern sie keine Mannschafts-
spieler sind. Dafür stehen jeweils zwei Termine zur Auswahl.

Alle Pflichtteilnehmer, die ihre Arbeitsstunden im Frühjahr bzw. Herbst nicht leisten, bekommen 5€/Std.
(d.h. maximal 30€ pro Jahr) abgebucht. Die Abbuchung erfolgt für Frühjahrs- und Herbstarbeitsdienste im
November des Kalenderjahres. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Anwesenheitslisten. Bei einem Haushalt
mit bis zu 3 Pflichtteilnehmern müssen 6 Arbeitsstunden geleistet werden, bei einem Haushalt mit mehr als
3 Pflichtteilnehmern müssen 12 Arbeitsstunden geleistet werden.