Aufnahmeanträge
Hier den Aufnahmeantrag für den SC Weßling oder den Aufnahmeantrag für die Tennisabteilung als pdf herunterladen und ausgefüllt an die Geschäftsstelle des SC Weßling senden:
| entweder per Fax | 08153 916746 |
| oder per Post |
Sportclub Weßling e.V. |
| oder Sie kommen einfach persönlich zu unseren Bürozeiten vorbei. | |
Mitgliedsbeiträge
| Kinder | (bis 13 Jahre) | € 36,- jährlich |
| Jugendliche | (14 bis 17 Jahre) | € 48,- jährlich |
| Erwachsene | (18 bis 64 Jahre) | € 60,- jährlich |
| Senioren | (ab 65 Jahre) | € 42,- jährlich |
| Familienbeitrag | 3. Kind und weitere beitragsfrei Voraussetzung: mindestens 1 Elternteil und 2 Jugendliche unter 18 Jahre sind bereits Mitglied |
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Hinweise:
- Einmalige Aufnahmegebühr: € 20,-
- Keine Ermäßigung für Schüler, Studenten und Wehr- oder Zivildienstleistende
- Die Tennisabteilung erhebt einen Zusatzbeitrag
Abteilungsbeiträge der Tennisabteilung
Die Tennisabteilung erhebt einen eigenen Spartenbeitrag. Grundlage ist die Abteilungsordnung der Tennisabteilung.
Die Mitgliedschaft im SCW ist obligatorisch.
Jahresbeiträge:
| Kinder | (bis 13 Jahre) | € 25,- jährlich |
| Jugendliche | (14 bis 17 Jahre) | € 35,- jährlich |
| Erwachsene | (ab 18 Jahre) | € 90,- jährlich |
| Auszubildende | (ab 18 Jahre gegen Nachweis) | € 50,- jährlich |
| passive Mitglieder | € 25,- jährlich |
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen,
andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein Jahr.
Aufnahmegebühren:
| Kinder/Jugendliche | keine Aufnahmegebühr | |
| Erwachsene | € 50,- einmalig | |
| Partner von Mitgliedern | € 25,- einmalig |
Sonderbeiträge der Tennisabteilung
Jedes aktiv spielende Mitglied (alle Personen die einen Ausweis der Tennisabteilung besitzen) ab
Jahrgang 1997 ist verpflichtet, 6 Arbeitsstunden im Kalenderjahr zu leisten. 3 Stunden im Frühjahr
und 3 Stunden im Herbst. Mitglieder älter als Jahrgang 1945 sind befreit sofern sie keine Mannschafts-
spieler sind. Dafür stehen jeweils zwei Termine zur Auswahl.
Alle Pflichtteilnehmer, die ihre Arbeitsstunden im Frühjahr bzw. Herbst nicht leisten, bekommen 5€/Std.
(d.h. maximal 30€ pro Jahr) abgebucht. Die Abbuchung erfolgt für Frühjahrs- und Herbstarbeitsdienste im
November des Kalenderjahres. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Anwesenheitslisten. Bei einem Haushalt
mit bis zu 3 Pflichtteilnehmern müssen 6 Arbeitsstunden geleistet werden, bei einem Haushalt mit mehr als
3 Pflichtteilnehmern müssen 12 Arbeitsstunden geleistet werden.